Gesetze / Edelsteinfasser-Ausbildungsverordnung

EdlStFAusbV 2025

§ 12 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Anfertigen einer Fasserarbeit“,
2.
„Technologie“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
§ 11 § 13